Regievereinbarung / Regieauftrag

Dürfen wir für Sie an Ihre Heizung denken? Dann vereinbaren Sie mit uns eine Regievereinbarung. Wir erinnern den Anlagebetreiber, dass die Wartung am Wärmeerzeuger gem. vereinbartem Intervall fällig ist. Der Anlagebetreiber hat die Möglichkeit den Auftrag für die Wartung nach Aufwand (in Regie) zu erteilen. Die Regievereinbarung betrifft nur die Erinnerung und muss keinen zwingenden Regie-Auftrag nach sich ziehen.